Wir übernehmen eine Garantie für alle bei uns ausgeführten Arbeiten.
- 4 Jahre auf Implantate
- 4 Jahre für Kronen und Brücken
- 3 Jahre für Teilprothesen
- 1 Jahr für die Vollprothese
Garantiebedingungen
- Halbjährlich, mindestens jedoch einmal jährlich kostenlose Kontrolluntersuchung
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mundhygieneanweisungen, gegebenenfalls Durchführung einer Mundhygienebehandlung bei der Kontrolluntersuchung
- Alle zwei Jahre ist eine Panorama-Röntgenaufnahme erforderlich.
Die Garantie gilt nicht
- plötzliche, starke Gewichtsveränderung
- vernachlässigte Mundhygiene, Nichtbeachtung der ärztlichen Anweisungen
- bei Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind
- bei Beschädigung des Zahnersatzes infolge eines Unfalls
- bei Schäden, die durch psychische Gewohnheiten entstehen – nächtliches Zähneknirschen, Zähnepressen
- bei Nebenwirkungen einer anderen allgemeinen Krankheit, die den Zustand des Gebisses oder des Knochenbaus beeinflusst (z.B. Epilepsie, Diabetes)




